Wichtige Informationen
Allgemeine Schulpflicht
Für alle Kinder, die sich in Österreich dauernd aufhalten, besteht allgemeine Schulpflicht. Das heißt, dass nicht nur für österreichische Kinder, sondern unabhängig von der Staatsbürgerschaft für alle Kinder, die sich dauernd in Österreich aufhalten, die allgemeine Schulpflicht gilt. Die allgemeine Schulpflicht ist in Österreich in der Bundesverfassung festgeschrieben.
Sie beginnt in Österreich mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden 1. September und dauert neun Schuljahre. Ein Lebensjahr ist mit Ablauf des dem Geburtstag vorangehenden Tages vollendet.
Daher beginnt für ein am 1. September geborenes Kind die Schulpflicht mit seinem 6. Geburtstag. Hat ein Kind am 2. September oder danach seinen 6. Geburtstag, ist es erst mit 1. September des Folgejahres schulpflichtig.
Schuleinschreibung
Die Schuleinschreibung erfolgt in zwei Teilen:
1. Teil der Schuleinschreibung
(Datenerhebung und Sprachstandsfeststellung) findet
Im Rahmen des 1. Teiles erfolgen die Datenaufnahme, die erste Vorstellung des Kindes bei einer Lehrkraft, sowie die Überprüfung der Sprachkompetenz.
Nehmen Sie bitte alle von Ihnen ausgefüllten und in Fotokopie angefertigten Dokumente (lt. Checkliste) zu diesem Termin mit.
______________________________________________________
Der 2. Teil der Schuleinschreibung
(Überprüfung und Feststellung der Schulreife)
Die Schulanfänger werden mit Hilfe des von der Bildungsdirektion zur Verfügung gestellten, österreichweit einheitlichen Manuals, auf ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten überprüft. Über das Ergebnis werden Sie schriftlich informiert (Einteilung in eine 1. Klasse oder in die Vorschulklasse).
Weiterführende Informationen
Erforderliche Dokumente
- Geburtsurkunde
- Meldezettel
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- e-Card (Sozialversicherungsnummer)
- Nachweis zum Religionsbekenntnis
- Passfoto oder sonstiges kleines Foto
- Informationsblatt zur Schuleinschreibung
- Bei getrennt lebenden Eltern: Nachweis der Erziehungsberechtigung
- Servicemappe – bekommen die Kinder im Kindergarten überreicht